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DORMAGO

SWD informiert über NRW-Soforthilfe

26.03.2020 / 11:59 Uhr — SWD / bs

Die SWD Dormagen hat Informationen zum Sachstand zur NRW-Soforthilfe 2020 zusammengestellt:

Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden.
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:

Das Antragsverfahren funktioniert vollständig digital. Der Antrag kann nur digital abgegeben werden, postalisch oder per Mail geht nicht. Der Link zum Antragsverfahren wird am Freitag im Laufe des Tages auf der Webseite des NRW Wirtschaftsministeriums zur Verfügung gestellt.
Informationen, die Sie für die Antragstellung bereits vorbereiten können:Das Antragsverfahren funktioniert vollständig digital. Der Antrag kann nur digital abgegeben werden, postalisch oder per Mail geht nicht. Der Link zum Antragsverfahren wird am Freitag im Laufe des Tages auf der Webseite des NRW Wirtschaftsministeriums zur Verfügung gestellt.

Informationen, die Sie für die Antragstellung bereits vorbereiten können:
Links zum Thema:
Muster des Förderantrages
Weitere Details zum Förderprogramm und der Antragstellung Pressefotos